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   OVG Saarland, 11.08.2023 - 1 A 106/22   

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https://dejure.org/2023,21847
OVG Saarland, 11.08.2023 - 1 A 106/22 (https://dejure.org/2023,21847)
OVG Saarland, Entscheidung vom 11.08.2023 - 1 A 106/22 (https://dejure.org/2023,21847)
OVG Saarland, Entscheidung vom 11. August 2023 - 1 A 106/22 (https://dejure.org/2023,21847)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 276 BGB, § 49a Abs 3 VwVfG SL, § 49a Abs 3 S 2 VwVfG SL, § 34 Abs 1 HO SL, § 59 HO SL
    Zum Absehen von der Geltendmachung einer Zinsforderung auf zurückerstattete "Corona-Hilfen" (§ 49a Abs. 3 Satz 2 SVwVfG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 276 ; SVwVfG § 49 a Abs. 3
    Ermessen; Liquiditätsengpass; Rücknahme; Vertretenmüssen; Zinsforderung; Zuwendung; Zum Absehen von der Geltendmachung einer Zinsforderung auf zurückerstattete "Corona-Hilfen" (§ 49a Abs. 3 Satz 2 SVwVfG )

  • rechtsportal.de

    BGB § 276 ; SVwVfG § 49 a Abs. 3
    Ermessen; Liquiditätsengpass; Rücknahme; Vertretenmüssen; Zinsforderung; Zuwendung; Zum Absehen von der Geltendmachung einer Zinsforderung auf zurückerstattete "Corona-Hilfen" (§ 49a Abs. 3 Satz 2 SVwVfG )

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Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.05.2016 - 10 C 8.15

    Zuwendung; Vorbehaltsbescheid; Schlussbescheid; Erstattungsforderung; Verzinsung;

    Auszug aus OVG Saarland, 11.08.2023 - 1 A 106/22
    a) Es zieht insbesondere nicht die Annahme des Verwaltungsgerichts in Zweifel, der Kläger habe - anders als nach dem Regelbeispiel des § 49a Abs. 3 Satz 2 SVwVfG für ein Absehen von der Geltendmachung des Zinsanspruches im Ermessenswege erforderlich [vgl. zur Relevanz des Vertretenmüssens: BVerwG, Urteil vom 11.5.2016 - 10 C 8/15 - juris Ls. 3] - die Umstände zu vertreten, die zur Rücknahme der Bewilligungsbescheide vom 10.4.2020 geführt haben, weil sein Betrieb an keinem für die Subventionsbewilligung erforderlichen Liquiditätsengpass gelitten habe.
  • OVG Saarland, 25.05.2023 - 2 A 132/22

    Seelische Belastung als wichtiger Grund für eine Namensänderung

    Auszug aus OVG Saarland, 11.08.2023 - 1 A 106/22
    [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.5.2023 - 2 A 132/22 - juris Rn. 19] Das leistet der Schriftsatz vom 7.6.2022 nicht.
  • OVG Saarland, 04.11.2022 - 1 A 112/21

    Verlegung einer Bushaltestelle

    Auszug aus OVG Saarland, 11.08.2023 - 1 A 106/22
    [Beschluss des Senats vom 4.11.2022 - 1 A 112/21 - juris Rn. 21 m.w.N.].
  • OVG Saarland, 31.10.2022 - 2 A 275/21

    (Anforderungen an das in VwGO § 124a Abs 4 S 4, Abs 5 S 2 geforderte

    Auszug aus OVG Saarland, 11.08.2023 - 1 A 106/22
    [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 31.10.2022 - 2 A 275/21 - juris Rn. 16] Derlei ergibt sich aus der Antragsbegründung nicht. Der Hinweis, weitere "Lockdowns" seien nicht auszuschließen, wird diesen Anforderungen ebenso wenig gerecht wie der Vortrag, der Kläger sei nach seinem Dafürhalten berechtigt gewesen, die "doppelte" Hilfe zu beantragen. Mit seinem weiteren Vorbringen, es liege - unter anderem wegen der Ungewissheit über die Dauer der Pandemie, wegen hoher Einbußen im Kunden- und Wartungsdienst und weil er die Hilfe zurückgezahlt habe - ein "atypischer Fall" vor, wendet sich der Kläger erneut gegen die materielle Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung in seinem (spezifischen) Fall, legt aber eine grundsätzliche Bedeutung der Sache nicht dar.
  • OVG Saarland, 23.02.2024 - 1 A 91/22

    Verpflichtung zu verkehrsrechtlichen Maßnahmen (Regelung der Parksituation)

    [vgl. Beschluss des Senats vom 11.8.2023 - 1 A 106/22 -, juris, Rn. 24, m.w.N.] Derlei ergibt sich aus der Zulassungsbegründung nicht.

    [vgl. Beschluss des Senats vom 11.8.2023 - 1 A 106/22 -, juris, Rn. 23, m.w.N.] Das leistet die Zulassungsbegründung nicht.

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